Der russische Angriff auf die Ukraine zwingt viele Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat. Mehrere hunderttausend Personen flüchteten bisher an die Grenzen und ins Ausland. Die Solidarität in Europa ist gross und verschiedene Länder, so auch die Schweiz, nehmen die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf.
Die Situation entwickelt sich schnell und die Zahl der Geflüchteten dürfte in den kommenden Tagen und Wochen stark ansteigen. Letzten Informationen zufolge erwartet das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiterhin 15‘000 bis 30‘000 Geflüchtete pro Monat. Der Kanton Aargau registriert rund 1‘600 Zuweisungen von Schutzsuchenden mit Status S. Bisher sind täglich 60 bis 100 Zuweisungen zu verzeichnen.
Um die Zuständigkeitsfrage auf kantonaler Ebene zu regeln, hat der Regierungsrat am 11. April 2022 eine Sonderverordnung für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung aus der Ukraine (Schutzbedürftigen-Verordnung; SbV) erlassen. Die Zuständigkeiten und Abläufe in Bezug auf die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Personen mit Schutzstatus S ohne Aufenthaltsbewilligung sind so im Kanton Aargau analog denjenigen von vorläufig aufgenommen Ausländern ausgestaltet.
Somit sind in der Regel die Gemeinden für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Personen mit Schutzstatus S zuständig. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe zur Unterstützung eingesetzt.
Um einen Überblick über die Hilfsangebote der Bevölkerung zu erhalten, wurde bereits ein Fragebogen in alle Haushalte verschickt. Wir danken an dieser Stelle für alle Rückmeldungen, die wir bereits erhalten haben. Weitere Hilfsangebote sind herzlich willkommen.
Aufgrund der aktuellen Lage und der starken Flüchtlingsbewegungen aus der Ukraine ist es unabdingbar, dass auch die Gemeinden zusätzlichen Wohnraum bereitstellen. Â
Der Gemeinderat hat auf Antrag der «Arbeitsgruppe Ukraine» entschieden, prioritär im Alten Schulhaus - in den ehemaligen Schulzimmern - Wohnraum zu schaffen. Es können so plus/minus 20 Personen für längere Zeit untergebracht werden. Die Kosten für das Bereitstellen der Unterkünfte belaufen sich auf rund 50‘000 Franken. Weiterer Wohnraum wird von der Arbeitsgruppe laufend geprüft.
Für das Einrichten der Unterkünfte benötigen wir Ihre Hilfe. Wir brauchen noch entsprechendes Mobiliar für die Küche, Schlafräume, Aufenthaltsräume und Waschküche. Bitte melden Sie sich direkt bei Harry Battaglia (Leiter Hauswartsdienst) unter der Nummer 079 346 01 28. Er ist werktags zwischen 10 und 12 Uhr erreichbar.
Der Gemeinderat dankt der Niederwiler Bevölkerung schon jetzt für die Unterstützung.