Gemeindehaus

Arealentwicklung «Geere»

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem Gemeinderat an der Einwohnergemeindeversammlung vom 22.06.2021 das Mandat für den Verkauf der «Geere»-Parzelle erteilt. Als Verhandlungspartner wurden 18 Firmen definiert. Zusammen mit der eingesetzten Findungskommission hat der Gemeinderat in der Folge den weiteren Auswahlprozess geführt. In die Beurteilung sind insbesondere die Kriterien «Wertschöpfung», «Soziales», «Umwelt», «Image» und « Verkehr» eingeflossen. 

Im Jahr 2024 konnte der Gemeinderat mit folgenden Firmen Vorverträge für den Landverkauf abschliessen: Hubschmid Beteiligungs AG, Nesselnbach; Hufschmid Grüngutverwertung GmbH, Nesselnbach; Huwiler & Portmann AG, Niederwil; Mäder AG, Landmaschinen, Niederwil; Villiger Technik GmbH, Oberrüti. Mit Ausnahme einer Teilparzelle von rund 1'000 Quadratmetern sind somit alle Grundstücke verbindlich reserviert. Der Gemeinderat informierte die Bevölkerung am 26.09.2024 über den aktuellen Planungsstand und das weitere Vorgehen zur Bebauung des Gewerbegebiets «Geere». Vertreter/-innen der Firmen gaben Auskunft über ihre Projekte. 

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 25.11.2024 wurde entschieden, dass die Restparzelle verkauft werden kann. Die Arbeiten dazu werden aufgenommen, sobald die kantonale Vorprüfungsbericht zum Gestaltungsplan vorliegt.

Für die zweckmässige Erschliessung des Gewerbegebiets «Geere» ist eine Verbreiterung der Strassenparzelle «Buchgrindel» in das landwirtschaftliche Kulturland erforderlich. Das Verfahren für die Landeinzonung wurde durchgeführt. Die Vorlage wurde von der Einwohnergemeindeversammlung am 25.11.2024 beschlossen und vom Regierungsrat am 30.04.2025 genehmigt. Gegen den Genehmigungsentscheid wurden keine Beschwerden eingereicht. Die Vorlage ist in Rechtskraft erwachsen. 

Für den Gestaltungsplan wurde im Herbst 2024 das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Unterlagen wurden ebenso dem kantonalen Baudepartement zur ersten Vorprüfung eingereicht. Nun liegt die Stellungnahme vor. Entsprechend dem Vorprüfungsergebnis wird die Vorlage jetzt bereinigt. Danach wird der abschliessende Vorprüfungsbericht durch das kantonale Baudepartement ausgestellt und das öffentliche Auflageverfahren kann dann durchgeführt werden.

 

Mitteilung vom
25.06.2025

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