Gemeindehaus

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2022

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2022 veröffentlicht:

1.       Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2022
          (Genehmigung)

2.       Kreditabrechnungen
2.1     Kreditabrechnung Neubau Schulhaus Riedmatt 3 und Umbau Schulhäuser Riedmatt 1 und Riedmatt 2
          (Genehmigung)

2.2     Kreditabrechnung Ringschluss Wasserversorgung Buchgrindel - Gnadenthal, Mittel- und Niederspannung, Beleuchtung Buchgrindel – Kreisel
          Landstrasse
          (Genehmigung)

2.3     Kreditabrechnung Werkleitungsbauten (Wasser- und Elektrizitätswerk) sowie Strassenbau im Bereich Riedmattweg - Nesselnbacherstrasse -
          Gnadenthalerstrasse sowie Werkleitungsbauten (Wasser- und Elektrizitätswerk) im Bereich Kreisel Landstrasse - Fendler
          (Genehmigung)

3.       Verpflichtungskredite
3.1     Projektierung Sanierung und Erweiterung Kindergarten «Althau» zum Dreifachkindergarten mit Unterkellerung für zusätzliche Garderoben
          Verpflichtungskredit von 120’000 Franken (netto, inkl. MwSt.)
          (Genehmigung)

3.2     Sanierung Hägglingerstrasse mit Gehweg und Sanierung Werkleitungen
          Verpflichtungskredit von 760’0000 Franken (Gemeindeanteil Strassenbau, netto, inkl. MwSt., Preiskostenindex Stand 2022) und 520'000 Franken
          (Werke, netto, inkl. MwSt., Preiskostenindex Stand 2022)
          (Genehmigung)

4.       Budget 2023 mit einem Steuerfuss von 103 %
          (Genehmigung)

5.       Einbürgerungsbegehren
5.1     Einbürgerungsbegehren Layal Ajour, geboren 1986, libanesische Staatsangehörige, wohnhaft in Niederwil, Isenbühlweg 13
          (Zusicherung)

5.2     Einbürgerungsbegehren Angelina Palokaj, geboren 2006, kosovarische Staatsangehörige, wohnhaft in Nesselnbach, Landstrasse 7
          (Zusicherung)

Sämtliche Beschlüsse – mit Ausnahme der Einbürgerungsbegehren (Traktandum 5) – unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten in einem Referendumsbegehren verlangt.

Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Unterschriftenliste der Gemeindekanzlei zur formellen Vorprüfung eingereicht werden.


Referendumsfrist: Beginn 7. Dezember 2022, Ablauf 5. Januar 2023

Gemeindekanzlei Niederwil, 28. November 2022

Mitteilung vom
14.12.2022

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gemeindeverwaltung@niederwil.ch

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