Julianna Egger hat ihre Demission als Mitglied der Finanzkommission per 31. Dezember 2024 eingereicht. Der Gemeinderat dankt ihr an dieser Stelle fĂĽr ihren Einsatz und die geleistete Arbeit bestens.
Die Ersatzwahl fĂĽr den Rest der Amtsperiode 2022 / 2025 hat der Gemeinderat auf Sonntag, 22. September 2024, angesetzt.
Im ersten Wahlgang sind gemäss § 29a Gesetz über die politischen Rechte (GPR) Wahlvorschläge von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag bis spätestens 12.00 Uhr bei der zuständigen Behörde eintreffen, das heisst sie sind bis spätestens Freitag, 9. August 2024, 12.00 Uhr, auf der Gemeindekanzlei einzureichen. Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.