Gemeindehaus

Meldung Hundebisse und auffällige Hunde

In Artikel 78 der eidgenössischen Tierschutzverordnung hat der Bundesrat eine Meldepflicht für folgende Personengruppen festgelegt:

  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Tierheimverantwortliche
  • Hundeausbildnerinnen und -ausbildner
  • Zollorgane

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat diese Meldepflicht in § 3 Hundeverordnung ausgedehnt auf:

  • Polizeiorgane der Gemeinden
  • Gemeinden

Sind Sie oder Ihr Kind von einem Hund gebissen worden, konsultieren Sie umgehend Ihren Arzt. Er wird die nötige medizinische Versorgung vornehmen und die Formalitäten zuhanden des Veterinärdienstes erledigen.

Wurde Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen, konsultieren Sie umgehend Ihren Tierarzt. Er wird die nötige medizinische Versorgung vornehmen und ausserdem die Formalitäten zuhanden des Veterinärdienstes erledigen.

Für Meldungen stehen den meldepflichtigen Personengruppen die Formulare auf der Website des Veterinärdienstes Aargau zur Verfügung. 

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen

Bitte die Sommeröffnungszeiten unter Informationen beachten!

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Reduzierte Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien

Während den Sommerferien vom 7. Juli bis 8. August 2025 werden die Schalter- und Telefonöffnungszeiten auf die Morgenstunden, d. h. montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 11:45 Uhr, beschränkt. Am Nachmittag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. 

In dringenden Fällen, namentlich Todesfällen, ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Gemeinde unter ) 056 619 10 10 erreichbar.