In den Medien hat der Stoff Chlorothalonil in den vergangenen Monaten hohe Aufmerksamkeit erfahren. Dies fĂŒhrte in der Bevölkerung verstĂ€ndlicherweise zu einiger Besorgnis. Auslöser war die Neubeurteilung des Fungizids Chlorothalonil durch das Bundesamt fĂŒr Lebensmittelsicherheit, welche die Möglichkeit einer GesundheitsgefĂ€hrdung durch Chlorothalonil und seiner Abbauprodukte nicht ausschliesst. Infolge dieser Neubeurteilung wurde ein im Trinkwasser bislang wenig beachteter Fremdstoff unmittelbar zum kritischen Inhaltsstoff erklĂ€rt.
Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in Pflanzenschutzmitteln seit den 1970er-Jahren gegen Pilzbefall als Fungizid zugelassen ist. Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte können via Grundwasser in den Wasserkreislauf gelangen. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gilt dafĂŒr seit Anfang Juli 2019 ein verbindlicher Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (Zum Vergleich: Das entspricht 1 mm in 10â000 km). Es handelt sich hierbei um eine Vorsichtsmassnahme. Solange die UngefĂ€hrlichkeit dieser Stoffe nicht erwiesen ist, geht man davon aus, dass sie gefĂ€hrlich sind. Diese Massnahme entspricht dem Vorsorgeprinzip, wie es im Lebensmittelgesetz verankert ist.
Die Wasserversorgung Niederwil/Fischbach-Göslikon hat aufgrund der toxikologischen Neubeurteilung des Pflanzenschutzmittels Chlorothanolin und dessen Abbauprodukte durch die Gesundheitsbehörden das Trinkwasser auf diese Stoffe untersuchen lassen.
Die Proben weisen wie bis anhin eine einwandfreie mikrobiologische QualitĂ€t auf. Die gesetzlichen Anforderungen bezĂŒglich ChlorothalonilrĂŒckstĂ€nde werden erfĂŒllt, ebenso diejenigen des Abbauproduktes Chlorothalonil-Mitabolits SYN50790. Die Konzentration des Abbauproduktes Chlorothalonil-Mitabolits R471811 liegt mit 0,13 Mikrogramm pro Liter jedoch beim gesetzlich festgelegten Höchstwert (unter BerĂŒcksichtigung der Messunsicherheit) von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Das Trinkwasser gilt somit als belastet.
Der Wert fĂŒr die totale Pestizid Belastung liegt mit 0.17 Mikrogramm pro Liter unter dem Grenzwert von 0.50 Mikrogramm.
Der Höchstwert fĂŒr Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser ist vorsorglich festgelegt. Er gilt aufgrund der Eigenschaften der Muttersubstanz (Chlorothalonil). Er beruht hingegen nicht auf einer substanzspezifischen Bewertung der verschiedenen Abbauprodukte. Eine HöchstwertĂŒberschreitung bedeutet deshalb nicht, dass eine unmittelbare GesundheitsgefĂ€hrdung besteht.
Das Wasser kann auch im Fall einer HöchstwertĂŒberschreitung weiterhin uneingeschrĂ€nkt als Trinkwasser verwendet werden. Auch fĂŒr die Verwendung in Lebensmittelproduktionsbetrieben bestehen keine EinschrĂ€nkungen seitens der kantonalen Lebensmittelkontrollstellen.
Eine rasche Lösung des Problems wie zum Beispiel der Bezug aus einer anderen Wasserquelle ist nicht möglich. Langfristig Abhilfe könnte allenfalls ein Verbund mit einer anderen Wasserversorgung oder ein ĂŒberregionaler Zusammenschluss wie der in Planung befindliche Wasserverbund im BĂŒnz- und Reusstal (Projekt «Wasser 2035») schaffen. Dann wĂ€re allenfalls eine bessere Durchmischung des Wassers möglich.
Die Wasserversorgung Niederwil/Fischbach-Göslikon unternimmt die nötigen Schritte um weiterhin Trinkwasser von hoher QualitÀt sicherzustellen. Unser Wasser kann nach wie vor konsumiert werden.
Die wichtigste Massnahme zur Verbesserung der TrinkwasserqualitĂ€t wurde bereits ergriffen, indem der Verkauf und die Verwendung von Chlorothalonil per Januar 2020 in der Schweiz verboten sind. Das heisst, Chlorothalonil wird nicht mehr eingesetzt und die Chlorothalonil-Abbauprodukte im Grundwasser werden allmĂ€hlich abnehmen. Dieser Prozess wird im Rahmen der regelmĂ€ssigen Trinkwasseruntersuchungen ĂŒberprĂŒft.