Gemeindehaus

Verhalten bei Trockenheit; Gefahrenstufe 4

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner

Die Wetteraussichten fĂĽr die kommenden Tage deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Aus diesem Grund erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestĂĽtzt auf das Brandschutzgesetz, ab Donnerstag, 26. Juli 2018, 12.00 Uhr fĂĽr den Kanton Aargau ein Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 200 Meter zu Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrĂĽcklich auch fĂĽr die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei WaldhĂĽtten sowie Picknick-  und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.

Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe (200m) befinden. Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten.

Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zundhölzer wegwerfen.

  • Bei starkem Wind (allgemein aber auch vor und während Gewitter) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch fĂĽr Grills, die zu Funkenflug fĂĽhren können.

  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.

  • Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Bundesfeier am 1. August

Höhen- und 1.-August-Feuer dĂĽrfen nur mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand durchgefĂĽhrt werden. 

FĂĽr das Abfeuern von Feuerwerk (Raketen, Vulkane und so weiter) ist einen Mindestabstand von 200 Metern zum Wald/Waldrand einzuhalten. Das bedeutet fĂĽr Niederwil, dass das Abfeuern von Feuerwerk beispielsweise beim Schulhaus nicht gestattet ist. Aufgrund der speziellen Situation mit der Wasserknappheit wird empfohlen, grundsätzlich auf das Abfeuern von Feuerwerk zu verzichten!  

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Sobald die Massnahmen aufgehoben sind, werden wir Sie wieder informieren.

Mitteilung vom
27.07.2018

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

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gemeindeverwaltung@niederwil.ch

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FĂĽr Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur VerfĂĽgung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.