Die Unterlagen zur Schaffung einer Tempo-30-Zone im Gebiet «Unterdorf» liegen gemäss § 95 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) bzw. gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 3. Juni bis 2. Juli 2019 während der ordentlichen Bürostunden bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
-ï€ Feldweg
-ï€ Wiesenweg
-ï€ Kornweg
-ï€ Kieselweg
-ï€ Steindlerweg
-ï€ Im Steindler
-ï€ Unterdorfstrasse
-ï€ Mühlebachweg
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zu Einwendungen legitimiert ist nur, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.