Gemeindehaus

Verkehrsanordnung zur Einführung von Tempo 30 im Gebiet "Unterdorf"

Die Unterlagen zur Schaffung einer Tempo-30-Zone im Gebiet «Unterdorf» liegen gemäss § 95 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) bzw. gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 3. Juni bis 2. Juli 2019 während der ordentlichen Bürostunden bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf.  Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

- Feldweg
- Wiesenweg
- Kornweg
- Kieselweg
- Steindlerweg
- Im Steindler
- Unterdorfstrasse
- Mühlebachweg

Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zu Einwendungen legitimiert ist nur, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.  
 

Mitteilung vom
22.05.2019

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
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056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

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Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.