Gemeindehaus

Verkehrsanordnung zur Einführung von Tempo 30 im Gebiet "Unterdorf"

Die Unterlagen zur Schaffung einer Tempo-30-Zone im Gebiet «Unterdorf» liegen gemäss § 95 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) bzw. gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 3. Juni bis 2. Juli 2019 während der ordentlichen Bürostunden bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf.  Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

- Feldweg
- Wiesenweg
- Kornweg
- Kieselweg
- Steindlerweg
- Im Steindler
- Unterdorfstrasse
- Mühlebachweg

Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zu Einwendungen legitimiert ist nur, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.  
 

Mitteilung vom
22.05.2019

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

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Donnerstag
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Bitte die Sommeröffnungszeiten unter Informationen beachten!

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Reduzierte Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien

Während den Sommerferien vom 7. Juli bis 8. August 2025 werden die Schalter- und Telefonöffnungszeiten auf die Morgenstunden, d. h. montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 11:45 Uhr, beschränkt. Am Nachmittag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. 

In dringenden Fällen, namentlich Todesfällen, ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Gemeinde unter ) 056 619 10 10 erreichbar.