Im Ortskern Niederwil ist über das Gebiet östlich der Hauptstrasse und südlich der Hubelstrasse eine Gestaltungsplanpflicht ausgewiesen. Es darf in diesem Perimeter nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen einer Überbauungsstudie ein Richtprojekt für den Gestaltungsplan erarbeitet. Es hat sich gezeigt, dass die gemeinsame bauliche Konzeption aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungsabsichten der Grundeigentümer/-innen schwierig ist und eine bauliche einwandfreie Bebauung des Gebiets ohne Einbezug der Parzellen 339, 343 und 889 möglich ist.
Mit der Teiländerung des Perimeters des Gestaltungsplans «Hubelstrasse» werden die vorgenannten Grundstücke aus der Gestaltungsplanpflicht entlassen. Sie können gemäss Regelbauweise überbaut werden.
Nachdem die Einwohnergemeindeversammlung am 29. November 2023 der Vorlage zugestimmt hat, konnte das Genehmigungsverfahren im Berichtsjahr abgeschlossen werden. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Vorlage am 29. Mai 2024 genehmigt.