Gemeindehaus

Teiländerung Allgemeine Nutzungsplanung Erschliessung Gewerbegebiet «Geere» Öffentliche Mitwirkung und Auflage

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) vom 1. Juli 2024 bis 30. Juli 2024 während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Niederwil öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen sind untenstehend aufzurufen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innert der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Niederwil einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. 

Die Mitwirkung der Bevölkerung gemäss § 3 BauG erfolgt zusammen mit der öffentlichen Auflage. Vorschläge zu den Entwürfen der Teiländerung können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Niederwil eingereicht werden. 

Mitteilung vom
24.06.2024

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen

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Informationen

Spezielle Öffnungszeiten über Ostern

Die Gemeindeverwaltung schliesst am Donnerstag, 17. April 2025, bereits um 16.00 Uhr und bleibt bis und mit Ostermontag, 21. April 2025 geschlossen.

Bei Todesfällen ist ein Pikettdienst eingerichtet - die Telefonnummer ist abrufbar unter 056 619 10 10.

Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage!