Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) vom 1. Juli 2024 bis 30. Juli 2024 während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Niederwil öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen sind untenstehend aufzurufen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innert der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Niederwil einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die Mitwirkung der Bevölkerung gemäss § 3 BauG erfolgt zusammen mit der öffentlichen Auflage. Vorschläge zu den Entwürfen der Teiländerung können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Niederwil eingereicht werden.