Gemeindehaus

Adressänderung / Umzug

Bitte melden Sie uns Ihren Zu- oder Wegzug sowie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Niederwil persönlich oder via eUmzug innert 14 Tagen nach Umzug.

Am Schalter benötigen wir folgende Unterlagen:

SchweizerInnen

  • Heimatschein oder Heimatausweis (beim Zuzug)
  • Mietvertrag resp. Wohnungsnummer
  • Kopie CH-Krankenkassenpolice
  • Haupt- oder Nebenwohnsitzbestätigung (beim Wegzug)

Sie erhalten nach der Mutation im Einwohnerregister eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung.

AusländerInnen

  • Ausländerausweis
  • Pass
  • Kopie Arbeitsvertrag (bei ausser kantonalem Zuzug)
  • Mietvertrag resp. Wohnungsnummer
  • Kopie CH-Krankenkassenpolice
  • Haupt- oder Nebenwohnsitzbestätigung (beim Wegzug)

Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau wird die Adressänderung auf Ihrem Ausländerausweis vornehmen. Sie werden schriftlich informiert, sobald der Ausweis geändert wurde und Sie diesen gegen Bezahlung der anfallenden Gebühr abholen können.

Abmeldung ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tage des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frĂĽhzeitig (max. 3 Monate zum Voraus) zu melden. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug ist nicht möglich.

Zur Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Hauptwohnsitzbestätigung
  • Ausländerausweis
  • genaues Ausreisedatum
  • vollständige Adresse im Ausland
  • Zustelladresse in der Schweiz

Informationen Auslandschweizer

Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Ă–ffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Schalteröffnungszeiten während der Feiertage

Während der Weihnachtsfeiertage bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 24. Dezember 2025 bis und mit Freitag, 2. Januar 2026 geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026 sind wir wieder fĂĽr Sie da.  

In dringenden Fällen, insbesondere Todesfälle, ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Verwaltung unter Tel. 056 619 10 10 erreichbar.