Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 sowie das Gesetz über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts des Kantons Aargau verfügt der Gemeinderat Niederwil folgende Verkehrsanordnung:
Strasse:
Buchgrindel, Parzelle 173
Verkehrsanordnung:
Einführung einer Tempo-30-Zone
Die räumliche Abgrenzung der Tempo-30-Zone sowie die vorgesehenen Signalisationen und Markierungen ergeben sich aus dem dazugehörigen Situations- und Signalisationsplan. Die Unterlagen können während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Niederwil während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen stehen im Download-Bereich zur Verfügung.
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Aargau, das heisst vom 3. August 2026 bis 1. September 2026, beim Gemeinderat Niederwil, 5524 Niederwil, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
