Gemeindehaus

Gesuch Lernfahrausweis

Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Lernfahrausweises ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau

Identifikation bzw. Personaliennachweis

Wird erstmals ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei den Einwohnerdiensten oder direkt beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (CH-Bürger: Identitätskarte/Pass, Ausländer: Original-Ausländerausweis) vorlegen. Für die erstmalige Identifikation wird bei den Einwohnerdiensten eine Gebühr von Fr. 20.- erhoben.

Nicht vergessen: Nothelferausweis im Original mitbringen!

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.