Gemeindehaus

Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Niederwil ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Bremgarten (KESB)

Familiengericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Schalteröffnungszeiten während der Feiertage

Während der Weihnachtsfeiertage bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 24. Dezember 2025 bis und mit Freitag, 2. Januar 2026 geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026 sind wir wieder für Sie da.  

In dringenden Fällen, insbesondere Todesfälle, ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Verwaltung unter Tel. 056 619 10 10 erreichbar.