Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Niederwil ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Bremgarten (KESB)
Familiengericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten