Die Gebühr für die Ausstellung einer Hauptwohnsitzbescheinigung beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1b RMV)
Die Gebühr für die Ausstellung einer Hauptwohnsitzbescheinigung beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1b RMV)
Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.
Reduzierte Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien
Während den Sommerferien vom 6. Juli bis 7. August 2026 werden die Schalter- und Telefonöffnungszeiten auf die Morgenstunden, d. h. montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 11:45 Uhr, beschränkt. Am Nachmittag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
In dringenden Fällen, namentlich Todesfällen, ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Gemeinde unter ) 056 619 10 15 erreichbar.