Die Gebühr für die Ausstellung des Heimatausweises beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1a RMV)
Die Gebühr für die Ausstellung des Heimatausweises beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1a RMV)
Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen
Achtung: am Freitag, 1. November 2024 (Allerheiligen), ist die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.
Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.
Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.