Lebensbescheinigungen werden vorwiegend von Versicherungen oder der AHV verlangt. Sie beweisen, dass die versicherte Person noch am Leben ist.
Für den Erhalt dieser Bescheinigung ist es deshalb unumgänglich, dass Sie persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen. Bitte bringen Sie das zu unterzeichnende Formular sowie einen gültigen Ausweis mit.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1c RMV)