Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben zu:
- Hauptwohnsitz
- Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde
der gesuchstellenden Person.
Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden Registerauszüge zu belegen.
Die Gebühr beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1c RMV)