Gemeindehaus

Meldung Hundebisse und auffällige Hunde

In Artikel 78 der eidgenössischen Tierschutzverordnung hat der Bundesrat eine Meldepflicht für folgende Personengruppen festgelegt:

  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Ă„rztinnen und Ă„rzte
  • Tierheimverantwortliche
  • Hundeausbildnerinnen und -ausbildner
  • Zollorgane

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat diese Meldepflicht in § 3 Hundeverordnung ausgedehnt auf:

  • Polizeiorgane der Gemeinden
  • Gemeinden

Sind Sie oder Ihr Kind von einem Hund gebissen worden, konsultieren Sie umgehend Ihren Arzt. Er wird die nötige medizinische Versorgung vornehmen und die Formalitäten zuhanden des Veterinärdienstes erledigen.

Wurde Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen, konsultieren Sie umgehend Ihren Tierarzt. Er wird die nötige medizinische Versorgung vornehmen und ausserdem die Formalitäten zuhanden des Veterinärdienstes erledigen.

FĂĽr Meldungen stehen den meldepflichtigen Personengruppen die Formulare auf der Website des Veterinärdienstes Aargau zur VerfĂĽgung. 

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

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056 619 10 10 (Telefon)

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Lehrstellen

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Informationen

Pfingstmontag, 9. Juni 2025 – Gemeindeverwaltung geschlossen!

Die Gemeindeverwaltung Niederwil bleibt am Montag, 9. Juni 2025, den ganzen Tag geschlossen.

Wir sind am Dienstag, 10. Juni 2025, ab 08.00 Uhr gerne wieder fĂĽr Sie da!

Bei Todesfällen ist ein Pikettdienst eingerichtet - die Telefonnummer ist abrufbar unter 056 619 10 10.