Die Steuerpflichtigen erhalten demnächst eine Anzeige für noch offene provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Damit wird angezeigt, welche Beträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober 2019 zur Zahlung fällig.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2019 wird aufgrund der kantonalen Steuergesetzgebung auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet. Im November werden offene Steuern erstmals kostenpflichtig gemahnt (35 Franken Mahngebühr). Besteht im Januar 2020 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Auch in diesem Fall wird neu eine Umtriebsgebühr von 100 Franken erhoben (zusätzlich zu den Betreibungskosten). Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit der Abteilung Steuern (Telefon 056 619 10 13 oder steueramt@niederwil.ch) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich. Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober 2019 bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (Telefon 056 619 10 14 oder finanzverwaltung@niederwil.ch) zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2019 0,1 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2019 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden.