Zur Führung der Hundekontrolle melden die Hundehaltenden der Gemeinde das Halten eines mehr als 3 Monate alten Hundes. Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen. Mit der Meldung übergeben die Hundehaltenden der Gemeinde eine Kopie des Heimtierausweises. Die Meldepflicht beträgt 10 Tage.
Meldepflicht / Registrierung
Thema
Hundekontrolle