Gemeindehaus

Halteberechtigung Listenhunde

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ist vor dem Kauf eines Hundes eine Halteberechtigung beim kantonalen Veterinärdienst zu beantragen. Für folgende Hunderassen und Kreuzungen ist eine Halteberechtigung erforderlich:

  • American Staffordshire Terrier
  • American Bull Terrier / Bull Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Pit Bull Terrier/American Pit Bull Terrier/American Bully
  • Rottweiler*

*Ausgenommen sind Rottweiler gemäss Absatz 1 lit. e HuV, die durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie die Polizei als Diensthunde eingesetzt werden.

Thema
Hundekontrolle

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.