Gemeindehaus

Erschliessung Gewerbegebiet "Geere" - Verkehrsanordnung Tempo 30

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 sowie das Gesetz über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts des Kantons Aargau verfügt der Gemeinderat Niederwil folgende Verkehrsanordnung:

Strasse:
Buchgrindel, Parzelle 173

Verkehrsanordnung:
Einführung einer Tempo-30-Zone

Die räumliche Abgrenzung der Tempo-30-Zone sowie die vorgesehenen Signalisationen und Markierungen ergeben sich aus dem dazugehörigen Situations- und Signalisationsplan. Die Unterlagen können während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Niederwil während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen stehen im Download-Bereich zur Verfügung.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Aargau, das heisst vom 3. August 2026 bis 1. September 2026, beim Gemeinderat Niederwil, 5524 Niederwil, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

 

Mitteilung vom
31.07.2026

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
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Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Reduzierte Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien

Während den Sommerferien vom 6. Juli bis 7. August 2026 werden die Schalter- und Telefonöffnungszeiten auf die Morgenstunden, d. h. montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 11:45 Uhr, beschränkt. Am Nachmittag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. 

In dringenden Fällen, namentlich Todesfällen, ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Gemeinde unter ) 056 619 10 15 erreichbar.