Die Parzellen-Nr. 339, 343 und 889 sollen aus der Gestaltungsplanpflicht gemäss aktuellem Bauzonenplan entlassen werden. Die vorgenannten Grundstücke sollen unabhängig vom Gestaltungsplan «Hubelstrasse», welcher zurzeit bearbeitet wird, und nach den Vorgaben der Grundnutzung bebaut werden können.
Gestützt auf § 3 des Baugesetzes des Kantons Aargau (BauG) werden die Entwürfe zur Teiländerung der Nutzungsplanung Gestaltungsplan «Hubelstrasse» zur Durchführung des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt.Â
Die Unterlagen können vom 20. Februar bis zum 21. März 2023 während den ordentlichen Bürostunden auf der Gemeindeverwaltung Niederwil eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite unter www.niederwil.ch einsehbar.Â
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Niederwil, Hauptstrasse 4, 5524 Niederwil, eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungen gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt im Anschluss an die Vorprüfung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu einem späteren Zeitpunkt.Â
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