Gemeindehaus

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2023

Stimmberechtigte laut Stimmregister:                              2’013
Abschliessendes Beschlussquorum:                                    403
Anwesend:                                                                           203
Absolutes Mehr:                                                                  102
Stimmbeteiligung:                                                              10.08  %

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2023 wie folgt veröffentlicht: 

1.Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Juni 2023
(Genehmigung)
2.Kreditabrechnungen
2.1Erschliessung Baugebiet «Steindler»
(Genehmigung)
2.2Projektierung Umbau und Sanierung Gemeindehaus (2016 - 2023)
(Genehmigung)
3.Einbürgerungsbegehren
3.1Frank Mennuni, geboren 1979, mit Ehefrau Manuela Mennuni, geboren 1979, und Tochter Nicla Mennuni, geboren 2016, alle deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in Niederwil, Unterdorfstrasse 15
(Zusicherung)
3.2Adem Morina, geboren 2014, kosovarischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Niederwil, Göslikerstrasse 4 
(Zusicherung)
4.Kindergarten «Althau»
4.1Verpflichtungskredit von 2.578 Mio. Franken (brutto, inkl. MwSt.) für die Sanierung und die Erweiterung des Kindergartens «Althau» zum Dreifachkindergarten
(Genehmigung)
4.2Verpflichtungskredit von 512'000 Franken (brutto, inkl. MwSt.) für die zusätzlichen Garderoben für den FC Niederwil im Untergeschoss
(Genehmigung)
 Zusatzantrag: 
Der FC Niederwil wird verpflichtet, die jährlichen Reinigungskosten von 7‘000 Franken für die FC Garderoben zu übernehmen.
(Genehmigung)
5.Verpflichtungskredit von 220‘000 Franken (brutto, inkl. MwSt.) für eine Photovoltaikanlage beim Feuerwehrgebäude
(Genehmigung)
6.Verpflichtungskredit von 378‘880 Franken (netto, inkl. MwSt.) (Anteil Niederwil) für den Netzverbund Wasserreservoir Moos (Niederwil) mit Hochzone Wohlen 
(Genehmigung)
7.Zusatzkredit von 250‘000 Franken (netto, inkl. MwSt.) für die Trinkwasserleitung «Wolfetsmattweg Nord» 
(Genehmigung)
8.Bildung einer Vorfinanzierung für das Projekt «Neubau Gemeindehaus» (inkl. Wettbewerb und Planung
(Genehmigung)
9.Budget 2024 mit einem Steuerfuss von 103 %
(Genehmigung)
10.Teiländerung der Nutzungsplanung Siedlung (Anpassung Perimeter Gestaltungsplan «Hubelstrasse»
(Genehmigung)
11.Überweisungsanträge
 Casino Nesselnbach
1.a.Es ist zu definieren, ob für die reine Aussen-Renovation, also nur neue Eingangstüre, neue Fenster und Jalousien mit Isolationswerten, die Stand der Technik sind, aber optisch gleich daherkommen, ein Baugesuch notwendig sei. 
1.b.Seit dem Bau des Casinos von 1911 gab es nie eine Umnutzung. Gibt es stichhaltige Gründe, die ein Baugesuch notwendig machen und wenn ja, welche und warum?
2.Der Gemeinderat hat die Grenzabstände inkl. Stellriemen von und zu den Nachbarn vorschriftsgemäss bereinigen zu lassen und dafür zu sorgen, dass das Casino-Grundstück von den Nachbarn nicht mehr belagert wird. 
3.Der Gemeinderat hat bis zur kommenden Sommergemeindeversammlung 2024 eine Vorlage vorzubereiten, dass der Souverän über die Reaktivierung des Casino Nesselnbach abstimmen kann. Zudem hat der Gemeinderat an der Sommergemeinde 2024 über die Massnahmen von Pt. 1a, 1b sowie Pt. 2 zu berichten.
(Genehmigung)
 Wasserversorgung
 

Der Gemeinderat Niederwil hat sicherzustellen, dass das Grundwasservorkommen «Riedmatt» und «Gnadenthal» in die Hoheit der Einwohnergemeinde Niederwil und dem Kanton kommt, bzw. bleibt. Ein allfälliger Verteilnetzbau von diesen beiden Grundwasservorkommen soll im Besitz der Einwohnergemeinde Niederwil sein. 

In der Sommergemeinde-Versammlung 2024 soll der Gemeinderat Niederwil berichten, was er dafür unternommen hat und was er in Zukunft im Zusammenhang mit diesen beiden Wasservorkommen und deren Nutzung zu tun gedenkt.
(Ablehnung)

Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten in einem Referendumsbegehren verlangt. Davon ausgenommen sind: 

  • Einbürgerungsbegehren (§ 24 Abs. 4 Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht)
  • Ãœberweisungsanträge (kein materieller Beschluss)

Unterlagen für ein Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Unterschriftenliste der Gemeindekanzlei zur formellen Vorprüfung eingereicht werden. 

Referendumsfrist: Beginn 6. Dezember 2023, Ablauf 4. Januar 2024

Gemeindekanzlei Niederwil, 1. Dezember 2023

Mitteilung vom
01.12.2023

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

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056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

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