Stimmenzähler: von den Stimmberechtigten an der Urne gewähltes Gremium (2022-2025)
Die Stimmenzähler amten an den Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen sowie im Wahlbüro an sämtlichen Wahlen und Abstimmungen von Bund, Kanton und Gemeinde.
- Norbert Ender, Höhenweg 6, 5524 Niederwil Gemeindeammann (Präsident)
- Sarah Stierli, Leiterin Einwohnerdienste (Aktuarin)
- Sina Rösch, Fendler 40, 5524 Nesselnbach, Stimmenzählerin
- Hannes Schneider, Göslikerstrasse 20, 5524 Niederwil, Stimmenzähler
- Peter Stahl, Hauptstrasse 2, 5524 Niederwil, Stimmenzähler Ersatz
Urnenöffnungszeiten
Die Urne befindet sich im Gemeindehaus und ist am Abstimmungssonntag von 10.00 -10.30 Uhr geöffnet.
Stellvertretung: wie vorgehen?
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen.
Briefliche Stimmabgabe: was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis an der entsprechenden Stelle und legen Sie diesen zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Anwort-Kuvert.
- Sie können das Antwort-Kuvert per Post senden oder noch besser, direkt in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
- Das zugestellte Stimmkuvert wird nicht als Antwort-Kuvert verwendet.
- Der Stimmrechtsausweis ist nicht unterzeichnet.
- Die Wahl- und Stimmzettel sind nicht im amtlichen Stimmzettel-Kuvert.
- Das Stimmkuvert trifft zu spät ein.
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