Gemeindehaus

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland



Handlungsbedarf

Die rechtskräftige Nutzungsplanung der Gemeinde Niederwil stammt aus dem Jahr 2009, letztmals am 16. Juni 2008 durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Der Planungshorizont der Planungsinstrumente von 15 Jahren ist somit erreicht. Neben dem Alter der Planung machen im Wesentlichen folgende Änderungen von Vorgaben und Rahmenbedingungen eine Gesamtrevision notwendig:

  • Revision Raumplanungsgesetz bzw. Raumplanungsverordnung des Bundes
  • Revidierter Richtplan des Kantons Aargau
  • Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe
  • Umsetzung des Gewässerraums gemäss Gewässerschutzverordnung des Bundes
  • Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser


Termine

2023:
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 27.06.2023 wird der Verpflichtungskredit von 265'00 Franken (netto, inkl. MwSt.) genehmigt. 
Mit den Planungsarbeiten wird begonnen.

2024:
Der Gemeinderat informiert am 19.08.2024 über die bisherigen Ergebnisse der Arbeiten. Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) fasst die gewünschte räumliche Entwicklung der Gemeinde bis ins Jahr 2040 mit Zielformulierungen und daraus abgeleiteten Massnahmen zusammen.

Siehe dazu die Dateien unter Downloads.


Kontakte

Gemeindeammann Norbert Ender

 

Mitteilung vom
24.01.2024

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

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Informationen

Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.