Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ist vor dem Kauf eines Hundes eine Halteberechtigung beim kantonalen Veterinärdienst zu beantragen. Für folgende Hunderassen und Kreuzungen ist eine Halteberechtigung erforderlich:
- American Staffordshire Terrier
- American Bull Terrier / Bull Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pit Bull Terrier/American Pit Bull Terrier/American Bully
- Rottweiler*
*Ausgenommen sind Rottweiler gemäss Absatz 1 lit. e HuV, die durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie die Polizei als Diensthunde eingesetzt werden.