Gemeindehaus

Meldepflicht / Registrierung des Hundes

Die Gemeinden haben, gestützt auf das kantonale Hundegesetz, die Hundekontrolle zu führen und die Hundetaxe zu erheben.

Registrierung bei der Gemeindekanzlei

Zur Führung der Hundekontrolle melden die Hundehaltenden der Gemeindekanzlei das Halten eines mehr als 3 Monate alten Hundes. Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen. Mit der Meldung übergeben die Hundehaltenden der Gemeinde eine Kopie des Heimtierausweises. 


Heimtierdatenbank AMICUS

Hundehalter müssen alle Änderungen wie Halterwechsel (Abgabe und Ãœbernahme eines Hundes), Tod des Hundes usw. bei der nationalen Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) mit dem persönlichen Login melden. Die Erfassung von Ersthundehaltern sowie Adressänderungen werden von der Gemeindekanzlei vorgenommen. 

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.