Die Gemeinden haben, gestützt auf das kantonale Hundegesetz, die Hundekontrolle zu führen und die Hundetaxe zu erheben.
Registrierung bei der Gemeindekanzlei
Zur Führung der Hundekontrolle melden die Hundehaltenden der Gemeindekanzlei das Halten eines mehr als 3 Monate alten Hundes. Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen. Mit der Meldung übergeben die Hundehaltenden der Gemeinde eine Kopie des Heimtierausweises.
Heimtierdatenbank AMICUS
Hundehalter müssen alle Änderungen wie Halterwechsel (Abgabe und Übernahme eines Hundes), Tod des Hundes usw. bei der nationalen Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) mit dem persönlichen Login melden. Die Erfassung von Ersthundehaltern sowie Adressänderungen werden von der Gemeindekanzlei vorgenommen.