Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) werden die räumlich klar abgegrenzten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (z. B. Nutzungszonen), welche ein Grundstück betreffen und nicht im Grundbuch eingetragen sind, in aktueller und zuverlässiger Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
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