Gemeindehaus

Gestaltungsplan «Hubelstrasse» - Öffentliche Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) vom 2. Juli 2024 bis 31. Juli 2024 während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Niederwil öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen sind zudem auf der Website der Gemeinde Niederwil www.niederwil.ch aufgeschaltet. 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innert der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Niederwil einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG). 

Mitteilung vom
02.07.2024

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Vorübergehend Reduzierte Öffnungszeiten

Montag + Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag
geschlossen

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
geschlossen

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Im Notfall (z.B. Todesfälle) sind wir am Dienstag + Freitag unter folgenden Nummern erreichbar: 
Tel. 079 580 65 07 Christian Huber oder 
Tel. 079 751 88 73 Christine Bortoluzzi 

Für sonstige Anfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail an gemeindeverwaltung@niederwil.ch.

Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.