Gemeindehaus

Gestaltungsplan «Hubelstrasse» - Öffentliche Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) vom 2. Juli 2024 bis 31. Juli 2024 während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Niederwil öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen sind zudem auf der Website der Gemeinde Niederwil www.niederwil.ch aufgeschaltet. 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innert der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Niederwil einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG). 

Mitteilung vom
02.07.2024

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen

Bitte die Sommeröffnungszeiten unter Informationen beachten!

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Reduzierte Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien

Während den Sommerferien vom 7. Juli bis 8. August 2025 werden die Schalter- und Telefonöffnungszeiten auf die Morgenstunden, d. h. montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 11:45 Uhr, beschränkt. Am Nachmittag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. 

In dringenden Fällen, namentlich Todesfällen, ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Gemeinde unter ) 056 619 10 10 erreichbar.